
Ein umfassender Leitfaden für nicht ansässige EU-Erben zur rechtssicheren Abwicklung einer Erbschaft auf Mallorca oder den anderen Baleareninseln.
Erste Schritte: Personendokumente und Sterbeurkunde
Erbnachweis: Testamentsregister und nationale Erbnachweise
NIE-Beantragung: Spanische Steuernummer für Erben
Immobilien und Vermögenswerte: Erforderliche Unterlagen
Verbindlichkeiten: Kredite und Hypotheken
Apostille und Übersetzungen: Legalisierung von Dokumenten
Checkliste: Alle erforderlichen Unterlagen im Überblick
Erbschaftsverfahren: Ablauf und Zeitrahmen
Fristen: Wichtige gesetzliche Termine
Geschätzte Kosten: Gebühren und Steuern
Erbausschlagung: Verfahren und Fristen
Kontakt: Ihre Ansprechpartner
Es ist eine internationale oder eine nationale Sterbeurkunde aus Ihrem Heimatland erforderlich. Diese muss bei Bedarf durch eine vereidigte Übersetzung ins Spanische ergänzt werden. Eine solche Übersetzung kann in der Regel direkt auf den Balearen in Auftrag gegeben werden, was den Prozess oft beschleunigt und vereinfacht.

Gültige Reisepässe oder Personalausweise aller Erben sowie – sofern noch vorhanden – des Erblassers werden für die gesamte Abwicklung benötigt.
*Bitte achten Sie auf die ausreichende Gültigkeit Ihrer Dokumente.
Ein Auszug aus dem spanischen Testamentsregister „Certificado de Últimas Voluntades" ist unerlässlich.
Dieses wichtige Dokument wird von unserem Notariat für Sie beantragt und eingeholt, um den Prozess reibungslos zu gestalten.
Erforderlich sind entweder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll aus Ihrem Heimatland, ein nationaler Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis. Diese Dokumente müssen jeweils mit einer Apostille versehen und zusammen mit einer beglaubigten spanischen Übersetzung vorgelegt werden.
Für die Abwicklung der Erbschaft benötigt jeder Erbe eine spanische Steuernummer (NIE). Sofern Sie noch nicht über eine solche verfügen, kann diese bei den spanischen Konsulaten in Ihrem Heimatland oder einem anderen EU-Land beantragt werden.
Wählen Sie das für Ihren Wohnsitz zuständige spanische Konsulat aus und vereinbaren Sie einen Termin.
Stellen Sie Ihren Reisepass, das Antragsformular und gegebenenfalls die Begründung für die Beantragung der NIE zusammen.
Das persönliche Erscheinen mit allen erforderlichen Dokumenten im Konsulat ist notwendig.
Nach der Bearbeitung erhalten Sie Ihre spanische Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über einige spanische Konsulate in der EU, bei denen Sie die NIE beantragen und weitere konsularische Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Bitte beachten Sie, dass der Prozess und die Anforderungen für EU-Bürger in Konsulaten ihres jeweiligen Heimatlandes ähnlich sind:
Lichtensteinallee 1, 10787 Berlin
Tel.: +49 30 254 00 70
Mittelweg 37, 20148 Hamburg
Tel.: +49 40 414 646 0
Homberger Str. 16, 40474 Düsseldorf
Tel.: +49 211 439 08 0
Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 959 166 0
Lenzhalde 61, 70192 Stuttgart
Tel.: +49 711 997 98 00
Oberföhringer Str. 45, 81925 München
Tel.: +49 89 998 47 90
Für die Abwicklung einer Erbschaft sind vollständige Grundbuchdaten der spanischen Immobilie(n) sowie ein aktueller Grundbuchauszug unerlässlich.
Diese wichtigen Dokumente werden vom Notariat eingeholt und geben umfassend Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse, bestehende Belastungen und eingetragene Rechte an der Immobilie.
Der letzte vorliegende Grundsteuerbeleg (IBI) muss vorgelegt werden. Er dient als Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung der spanischen Grundsteuer und ist eine relevante Grundlage für die spätere Berechnung der Erbschaftssteuer.
Bei Eigentumswohnungen sind zusätzlich alle relevanten Unterlagen der Eigentümergemeinschaft einzureichen. Dazu gehören aktuelle Abrechnungen sowie sämtliche Beschlüsse, die die betreffende Immobilie direkt betreffen könnten.

Für alle spanischen Konten sind Bankbescheinigungen mit den genauen Kontoständen zum Todestag des Erblassers einzuholen.
Sammeln Sie Nachweise zu bestehenden Lebensversicherungen und den dazugehörigen Auszahlungsbeträgen.
Lassen Sie alle Vermögenswerte zum Todestag bewerten, um eine präzise Berechnung der Erbschaftsteuer zu gewährleisten.
Eine detaillierte Erfassung aller finanziellen Vermögenswerte ist für die reibungslose Abwicklung der Erbschaft und die korrekte Berechnung der spanischen Erbschaftsteuer unerlässlich. Bewahren Sie sämtliche Originaldokumente sorgfältig auf.
Alle vorhandenen Kredit- oder Hypothekenverträge sind vollständig vorzulegen. Diese Dokumente bestätigen die ursprünglichen Darlehensbedingungen und ihre Laufzeiten.
Bankzertifikate, die den Todestag des Erblassers als Stichtag ausweisen, sind erforderlich, um die exakten Restschulden zu belegen. Diese Salden sind entscheidend für die Ermittlung des Nettovermögens und die korrekte Erbschaftsteuerberechnung.
Es ist unerlässlich, eingetragene Grundschulden und Hypotheken im Grundbuch zu überprüfen. Solche Belastungen mindern den Wert der Erbschaft entsprechend.
Zur Anerkennung in Spanien ist für Urkunden aus Ihrem Heimatland eine Haager Apostille erforderlich. Diese wird von den zuständigen Behörden in Ihrem Heimatland ausgestellt.
Alle Dokumente aus Ihrem Heimatland müssen von vereidigten Übersetzern ins Spanische übertragen werden, um ihre Rechtsgültigkeit zu gewährleisten.
Bereits mehrsprachig ausgestellte Dokumente benötigen keine zusätzliche Übersetzung, müssen jedoch ebenfalls apostilliert werden.
Lassen Sie alle übersetzten Dokumente vor weiteren Schritten vom Notar auf Vollständigkeit und Korrektheit überprüfen.
Die ordnungsgemäße Beglaubigung und Übersetzung sämtlicher Dokumente ist zeitaufwendig, aber unerlässlich für die Abwicklung des Erbfalls.
*Planen Sie ausreichend Zeit für diese Schritte ein, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung aller erforderlichen Unterlagen für eine reibungslose Erbschaftsabwicklung auf den Balearen, speziell für EU-Bürger:
Sterbeurkunde, Ausweise aller Erben, NIE-Nummern
Testamentsregister, Testament oder Erbschein aus Ihrem Heimatland mit Apostille
Grundbuchauszüge, IBI-Belege, Gemeinschaftsunterlagen, Mietverträge
Bankbescheinigungen, Versicherungsnachweise zum Todestag
Kreditverträge, Hypotheken, Schuldenstände zum Todestag
Apostille und vereidigte spanische Übersetzungen aller Dokumente aus Ihrem Heimatland
Mit dieser vollständigen Dokumentation sind Sie bestens für die Erbschaftsannahme vorbereitet und vermeiden unnötige Verzögerungen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen und unser Notariat jederzeit gerne zur Verfügung.
Dieses Diagramm skizziert die grundlegenden Schritte und voraussichtlichen Zeitrahmen für die Verwaltung und Formalisierung der Annahme einer Erbschaft auf den Balearen. Sein Ziel ist es, einen klaren und strukturierten Überblick über das gesamte Verfahren zu geben.
Die Abwicklung einer Erbschaft auf den Balearen erfordert die Einhaltung verschiedener gesetzlicher Fristen von entscheidender Bedeutung. Nachfolgend werden die wichtigsten zeitlichen Meilensteine und eine Schätzung der Gesamtdauer des Verfahrens detailliert aufgeführt, was eine vorausschauende Planung ermöglicht.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer muss innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab dem Todestag des Erblassers beglichen werden. Es besteht die Möglichkeit, eine Verlängerung um weitere 6 Monate zu beantragen, sofern dieser Antrag innerhalb der ersten fünf Monate des ursprünglichen Zeitraums eingereicht wird.
Rechtlich hat der Erbe bis zu 30 Jahre Zeit, die Annahme der Erbschaft zu formalisieren. Es wird jedoch dringend empfohlen, die Annahme innerhalb der ersten sechs Monate vorzunehmen, um die Zügigkeit des Verfahrens zu optimieren und mögliche Zuschläge oder Verzugszinsen bei der Steuerbegleichung zu vermeiden.
Das Recht der Steuerverwaltung zur Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer verjährt nach 4 Jahren, gerechnet ab dem Ende der freiwilligen Zahlungsfrist für die Steuer.
Dieses Dokument, das für die Feststellung der Existenz von letztwilligen Verfügungen des Erblassers unerlässlich ist, kann nach 15 Werktagen ab dem Todestag beantragt werden.
Die geschätzte Gesamtdauer zur Abwicklung des Erbschaftsannahmeverfahrens auf den Balearen beträgt zwischen 3 und 6 Monaten, wobei diese je nach Komplexität der bereitgestellten Dokumentation und der Schnelligkeit bei der Verwaltung der damit verbundenen administrativen Verfahren schwankt.
Erbschaftsverfahren sind mit verschiedenen Kosten verbunden, die von den Erben zu tragen sind. Nachfolgend sind die wichtigsten Posten und ihre geschätzten Beträge aufgeführt, wobei diese je nach den spezifischen Umständen des jeweiligen Erbschaftsverfahrens variieren können.
Die Ausschlagung eines Erbes stellt einen Rechtsakt von erheblicher Bedeutung mit wesentlichen rechtlichen Auswirkungen dar. Das Verständnis der Umstände und des Verfahrens zu ihrer Formalisierung ist für Bürger der Europäischen Union, die auf den Balearen wohnen, unerlässlich.
Wenn die Nachlassverbindlichkeiten den Wert der Vermögenswerte übersteigen, verhindert die Ausschlagung, dass Erben die Schulden des Erblassers übernehmen.
In bestimmten Fällen kann die Ausschlagung in Betracht gezogen werden, um Konflikte oder Uneinigkeiten zwischen Erben zu vermeiden.
In Fällen, in denen man die Verwaltung von Vermögenswerten oder die Erfüllung von mit dem Erbe verbundenen Pflichten nicht übernehmen möchte.
Die Ausschlagung eines Erbes muss mittels einer öffentlichen Urkunde, die vor einem spanischen Notar errichtet wird, gemäß den Bestimmungen von article 1008 of the Spanish Civil Code, formalisiert werden.
Es sind der nationale Personalausweis oder Reisepass des Ausschlagenden, die Sterbeurkunde des Erblassers, das Testament oder die entsprechende Erbenfeststellung sowie die Bescheinigung aus dem Zentralregister für letztwillige Verfügungen vorzulegen.
Die Ausschlagung eines Erbes kann nur nach dem Tod des Erblassers formalisiert werden, da eine vorweggenommene Ausschlagung zukünftiger Erbschaften nach spanischem Recht nicht zulässig ist.
Wenn die Erben Minderjährige oder Personen mit gerichtlich eingeschränkter Geschäftsfähigkeit sind, erfordert die Erbausschlagung zwingend eine vorherige gerichtliche Genehmigung, um deren legitime Vermögensinteressen zu schützen.
Adresse: Avda. Savines 41 | 07560 Sa Coma | Baleares | España
Telefon: (+34) 971 811 758
Mobil: (+34) 672 438 292
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 09:00 bis 18:00 Uhr
Gerne auch nach individueller Terminvereinbarung.
Erbschaftsannahme auf den Balearen für EU Bürger